
04.11.26 –
Es gilt das gesprochene Wort.
Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,
Dieburg. Babenhausen. Groß-Umstadt. Groß-Zimmern. Mühltal. Roßdorf. Groß-Bieberau. Schaafheim. Ober-Ramstadt. Bickenbach. Otzberg. Seeheim-Jugenheim. Was haben diese Kommunen gemeinsam? Sie tun längst, worüber wir in Münster seit August diskutieren: Sie veröffentlichen Namen und Kontaktdaten ihrer örtlichen Kindertagespflegepersonen. Mindestens zwölf Kommunen bekommen das hin. Das ist keine exotische Idee, sondern im Landkreis längst Praxis.
Und wir machen aus zwei Namen, zwei Telefonnummern und zwei örtlichen Betreuungsangeboten eine Grundsatzdebatte über Konkurrenz, Gewerbe und angebliche Doppelarbeit. Der Antrag ist überschaubar. Die Debatte darüber ist erstaunlich groß.
Konkurrenz? Auf unserer Website stehen gemeindeeigene Kitas, kirchliche Einrichtungen und der ASB nebeneinander. Kindertagespflege ist Teil desselben Betreuungsangebots. Wer Eltern Wahlfreiheit ermöglichen will, muss die vorhandenen Wahlmöglichkeiten transparent darstellen.
Gewerbe? Dieser Vergleich geht am Thema und am Gesetz vorbei. Auf die entgeltliche Erziehung von Kindern findet die Gewerbeordnung ausdrücklich keine Anwendung. Wir beantragen kein Branchenverzeichnis. Wir beantragen einen vollständigen Überblick über die Kinderbetreuung in Münster und Altheim.
Doppelte Arbeit? Zwei Einträge. Namen, Kontaktdaten, Betreuungszeiten. Die Pflegeerlaubnisse sind auf fünf Jahre befristet. Die Ablaufdaten lassen sich notieren, Änderungen einpflegen. Das ist keine Doppelstruktur. Das ist normale Websitepflege.
Auch der Verweis auf die Tageselternvermittlung begründet keine doppelte Arbeit. Die TTV und die Gemeindewebsite erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Bei der TTV erhalten Eltern Kontaktdaten von Kindertagespflegepersonen, die einen passenden freien Platz im Umkreis gemeldet haben. Auf der Gemeindewebsite sehen sie dagegen, wer Kindertagespflege in Münster und Altheim überhaupt anbietet – unabhängig davon, ob aktuell ein Platz frei ist. So können Eltern direkt bei den Tagespflegepersonen nachfragen und zum Beispiel erfahren: Heute sind wir voll, aber in fünf Wochen wird ein Platz frei. Das ermöglicht beiden Seiten eine frühzeitige Planung.
Das ist nicht dieselbe Arbeit doppelt. Die TTV vermittelt freie Plätze, die Gemeindewebsite schafft Transparenz über das örtliche Angebot. Beides ergänzt sich. Die Debatte im Ausschuss und die Gespräche danach drehten sich ausschließlich um Punkt 1. Schon die Veröffentlichung von zwei Einträgen auf der Gemeindewebsite scheint für einige eine hohe Hürde zu sein.
Über Punkt 2 – den Prüfauftrag zu webKITA – haben wir noch gar nicht gesprochen. Auch wenn es sich dabei lediglich um eine Prüfung handelt: Wir wollen daraus nicht die nächste Hürde machen. Deshalb kommen wir Ihnen entgegen und ziehen Punkt 2 zurück. Zur Abstimmung steht damit nur noch der Kern unseres Antrags: die transparente Darstellung der örtlichen Kindertagespflege auf der Gemeindewebsite.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es fehlt weder an Beispielen noch an Argumenten. Jetzt müssen wir es nur noch wollen.
Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, dass der Staat die drängenden Probleme unserer Zeit lösen kann, ist auf dem Tiefstand. Damit wollen [...]
Beschluss des Bundesvorstands vom 5. Oktober 2026.
Die Bundesregierung will ihre Sozialreformen vom Sommer voranbringen. Doch der Widerstand wächst – bei Familien, in der Gesellschaft und auch [...]