
04.11.26 –
Es gilt das gesprochene Wort.
Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,
wilder Müll schadet unserer Umwelt und verschandelt unseren Ort. Seine Beseitigung macht dem Bauhof zusätzliche Arbeit und kostet Geld, das wir als Gebühren- und Steuerzahler aufbringen. Den Punkten 1 und 2 des CDU-Antrags stimmen wir deshalb zu.
Dabei können wir auf dem Bericht aufbauen, den die Verwaltung und der ZAW im Februar im BPU vorgestellt haben. Darin steht, was bereits getan wird: Müllsammelaktionen, Ermittlungen, Bußgelder und die Nutzung des Mängelmelders. Auch weitere Möglichkeiten wurden damals aufgezeigt.
Wir möchten wissen, was seitdem weitergegangen ist. Welche Maßnahmen laufen regelmäßig? Welche Erfahrungen hat die Verwaltung damit gemacht, und was empfiehlt sie als Nächstes? Dazu gehört für uns auch, wie Münster die Angebote des ZAW nutzt – etwa bei Umweltbildung, Wettbewerben und Umweltpatenschaften.
Die Prüfung von Behältern, Leerungszeiten, Standorten und Kontrollen kann daran anknüpfen und zeigen, was an den einzelnen Problemstellen verbessert werden sollte. Ein konkretes Beispiel sind die Hinweisschilder, die wir am 9. Februar auf Antrag der FDP einstimmig beschlossen haben. Sie sollen an zunächst zehn Standorten das Melden über die AEM App erleichtern.
Uns ist bewusst, dass die Monate von März bis September mit den Wahlen für die Verwaltung besonders arbeitsreich waren. Wir würden gern erfahren, wie weit die Umsetzung inzwischen ist. Der ohnehin vorgesehene Bericht im vierten Quartal wäre eine gute Gelegenheit, diese Informationen zusammenzuführen. Am Ende brauchen wir konkrete nächste Schritte – mit Zuständigkeiten, Kosten und einem Zeitplan.
Punkt 3 lehnen wir ab – auch als Prüfauftrag. Wir wollen für dieses Problem keine Videoüberwachung vorbereiten. Kameras können bei der Ermittlung helfen. KI-Verfahren wie in Bad Nauheim können die Datenspeicherung begrenzen. Für uns rechtfertigt der erwartbare Nutzen derzeit aber weder den Eingriff in die Privatsphäre noch den laufenden Aufwand.Außerdem können Verursacher auf andere Orte ausweichen – womöglich an Feldwege oder in den Wald.
Besonders kritisch sehen wir Punkt 3b: Wenn Videoüberwachung nach geltendem Recht nicht praktikabel zulässig ist, soll gleich eine Initiative für eine neue gesetzliche Grundlage mitgeprüft werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die hohen rechtlichen Hürden schützen unsere Freiheitsrechte im öffentlichen Raum. Wilder Müll ist ein ernstes Umweltproblem und muss konsequent verfolgt werden. Für uns rechtfertigt seine Bekämpfung aber keine grundrechtlichen Einschnitte. Diese Überwachungsphantasien teilen wir nicht.
Wir bitten deshalb, über die Punkte 1 und 2 gemeinsam und über Punkt 3 gesondert abzustimmen. Vielen Dank!
Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, dass der Staat die drängenden Probleme unserer Zeit lösen kann, ist auf dem Tiefstand. Damit wollen [...]
Beschluss des Bundesvorstands vom 5. Oktober 2026.
Die Bundesregierung will ihre Sozialreformen vom Sommer voranbringen. Doch der Widerstand wächst – bei Familien, in der Gesellschaft und auch [...]