
04.11.26 –
Es gilt das gesprochene Wort.
Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben unseren Antrag im August eingebracht, weil wir die ausufernde Plakatierung im Wahlkampf begrenzen wollen.
Im Ausschuss hat sich gezeigt, dass es für unseren ursprünglichen Vorschlag mit zentralen Wahltafeln, mehr Nachhaltigkeit und weiteren Vorgaben keine Mehrheit gibt - dafür aber die Bereitschaft, die Anzahl auf 100 Plakat zu begrenzen. Darauf baut unser Änderungsantrag auf.
Konkret heißt das: maximal 100 Plakate pro Partei, Wählergruppe oder Einzelbewerber und je Wahl – im öffentlichen Straßenraum von Münster, Altheim und Breitefeld zusammen. Dabei zählt jede Sichtseite einzeln. Möglich sind also beispielsweise 100 einzeln aufgehängte Plakate oder 50 Standorte mit Plakaten auf beiden Seiten. Finden mehrere Wahlen gleichzeitig statt, gilt das Kontingent für jede Wahl gesondert. Wer zu zwei Wahlen antritt, darf also bis zu 200 Plakate aufhängen.
Die Obergrenze soll ab sofort verbindlich in die Plakatierungsgenehmigungen aufgenommen werden. Damit schaffen wir eine klare Regel, die für alle gilt. Sie lässt Raum für sichtbaren Wahlkampf und hilft, unser Ortsbild zu entlasten.
Denn am Ende sollten im Wahlkampf vor allem die Ideen miteinander konkurrieren – und nicht die Zahl der Plakate.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Vielen Dank!
Hinweis: Am Ende der Beratungen wurde der Antrag von der Fraktion zurückgezogen, da sich in der Gemeindevertretung leider keine Mehrheit für eine pragmatische Begrenzung der Plakatierung abzeichnete.
Medien
Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, dass der Staat die drängenden Probleme unserer Zeit lösen kann, ist auf dem Tiefstand. Damit wollen [...]
Beschluss des Bundesvorstands vom 5. Oktober 2026.
Die Bundesregierung will ihre Sozialreformen vom Sommer voranbringen. Doch der Widerstand wächst – bei Familien, in der Gesellschaft und auch [...]