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Redebeitrag: Gemeindevertretung vom 30.06.2025

Niederschlagswassergebühren

28.07.25 –

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen & Herren,

„Die Berechnung des neuen Kostenverteilungsschlüssels bietet eine höhere Rechtssicherheit, Genauigkeit bei der Flächenermittlung und reduziert den Verwaltungsaufwand.“ So stand es vor gut einem Jahr in der Beschlussvorlage, die wir als Gemeindevertretung einstimmig angenommen haben.

Und jetzt? Jetzt soll all das wieder rückgängig gemacht werden. Das bedeutet im Umkehrschluss: weniger Rechtssicherheitund ein höherer Aufwand – für Verwaltung wie auch für Bürger.

Ich sag es offen: Die vorliegende Beschlussvorlage ist eine Bankrotterklärung. Sie ist eine Kapitulation vor öffentlichem Druck, vor rechtlicher Unsicherheit – und letztlich auch vor unserem eigenen politischen Anspruch, Dinge besser machen zu wollen.

Der gesamte Vorgang rund um die Drohnenbefliegung ist – ganz vorsichtig formuliert – äußerst ärgerlich. Die Verwaltung hat die Überflüge eigenmächtig veranlasst – ohne Rücksprache mit der Gemeindevertretung, ohne vorher zu klären, ob es eine rechtliche Grundlage dafür gibt. Wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Damit nicht alles umsonst war, haben wir – zurecht – eine Prüfung durch den HSGB und den Hessischen Datenschutzbeauftragten gefordert. Der HSGB hat inzwischen bestätigt: Die Maßnahme wäre rechtlich möglich gewesen, wenn vorher eine Satzungsgrundlage geschaffen worden wäre. Das ist nicht passiert – und deshalb sollen die Daten gelöscht werden.

Dass die Rückmeldung des Datenschutzbeauftragten weiterhin aussteht, lässt Raum für Spekulation. Klar ist, eine saubere rechtliche Grundlage wurde vor der Befliegung nicht geschaffen und der HSGB empfiehlt nun die Daten zu löschen.

Was aber aus unserer Sicht gar nicht klar ist, ist die Schlussfolgerung, man sehe „keine Notwendigkeit“ für eine neue Satzungsregelung, die künftige Drohnenbefliegungen absichern könnte. Da weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob ich lachen oder heulen soll!

Denn eines ist auch klar: Die Drohnenaufnahmen waren für viele Bürgerinnen und Bürger eine große Hilfe. Die von der Software vorberechneten und eingezeichneten Flächen dienten als Orientierung, als Visuelle Hilfe, und ersparten vielen Eigentümer*innen das umständliche Nachmessen und Interpretieren. Stattdessen konnte man bequem prüfen: „Stimmt das, was die Gemeinde sieht – oder nicht?“ Das ist moderne, digitale Verwaltung. Und das ist bürgerfreundlich.

Wir glauben: Digitalisierung ist richtig und wichtig – aber sie braucht klare Regeln. Und die müssen vorher da sein, nicht hinterher!

Deshalb bringen wir heute einen Änderungsantrag ein, der für uns den einzig tragfähigen Kompromiss darstellt:

  • 1. Der Beschluss vom 08.07.2024 bleibt bestehen.
  • 2. Die rund 2.600 Rückmeldungen der Bürger*innen werden berücksichtigt.
  • 3. Alle Grundstückseigentümer*innen, von denen noch keine Erklärung vorliegt, werden angeschrieben – mit der Möglichkeit, Korrekturen mitzuteilen.
  • 4. Die Drohnendaten werden – wie rechtlich geboten – gelöscht.
  • 5. Auf Regressforderungen gegenüber dem Dienstleister wird verzichtet, da die datenschutzrechtliche Verantwortung bei der Gemeinde lag und der Dienstleister die beauftragten Nebenleistungen ordnungsgemäß erbracht hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir finden: Politik braucht Rückgrat.

Wir haben vor einem Jahr alle gemeinsam für dieses neue, gerechtere Verfahren gestimmt. Am Verfahren selbst hat sich nichts geändert. Und deshalb stehen wir auch heute noch dazu. Wenn wir heute der Vorlage der Verwaltung zustimmen, entscheiden wir uns für den Rückschritt – nicht nur für dieses Jahr, sondern auf Dauer. Das halten wir für den falschen Weg.

Vielen Dank

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